Er habe ja nicht helfen können mit der Jacke in der Hand (pag. 486). Diese Bestreitung, bewusst gehandelt zu haben, ist nicht glaubhaft, da sie weder logisch noch schlüssig ist. So gab er im Widerspruch dazu früher in der Hauptverhandlung an, die Jacke evtl. aus emotionalen Gründen geholt zu haben bzw. sich nicht erklären zu können, weswegen er die Jacke geholt habe (pag. 483 und 485). Damit gestand der Beschuldigte 2 erneut implizit ein bewusstes Handeln ein.