Ohne den entsprechenden Vorhalt bzw. die Frage genau zu beantworten, gestand der Beschuldigte 2 damit implizit ein, die Jacke bewusst in den Urin gelegt zu haben, würde er doch ansonsten nicht versuchen, eine Erklärung für sein Verhalten zu liefern. An diesen nach Ansicht der Kammer deutlichen Aussagen vermögen auch seine eher zurückhaltenden Angaben an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. September 2015, wo der Beschuldigte 2 ausführte, dass er Herrn A.________ geholfen und die Jacke deshalb fallen gelassen habe, nichts zu ändern. Er habe ja nicht helfen können mit der Jacke in der Hand (pag.