Hingegen gab er wörtlich an, dass er zeigen wollte, dass sie auch die Jacke nehmen könnten, wenn dem Strafkläger die Papiertücher zum Aufwischen des Urins nicht ausreichen würden. Auf Vorhalt, dass man sich erinnern müsse, ob einem eine Jacke aus der Hand fällt oder ob es eine bewusste Handlung war, führte der Beschuldigte 2 aus: «Es war Samstagmorgen. Es ist eine Sauerei, wenn man in der Zelle auf den Bo-