So musste er denn auch eingestehen, dass er mit seinem Verhalten der Aufforderung an den Strafkläger, den Urin zu putzen, Nachdruck verleihen wollte. Damit gestand er also ein bewusstes Handeln ein. Auf erneute Nachfrage wurde der Beschuldigte 2 später in der gleichen Einvernahme noch deutlicher. Zwar stritt er nach wie vor ab, die Jacke bewusst fallen gelassen zu haben. Hingegen gab er wörtlich an, dass er zeigen wollte, dass sie auch die Jacke nehmen könnten, wenn dem Strafkläger die Papiertücher zum Aufwischen des Urins nicht ausreichen würden.