Die Zeugin habe die Situation falsch interpretiert. Diesen Ausführungen ist nicht zu folgen. Ob eine Person bewusst und mehrmals durch den Urin gezogen wird, kann nicht falsch wahrgenommen werden. Die Zeugin K.________ machte diesbezüglich sehr klare Aussagen und hielt auf Vorhalt der Aussagen der Beschuldigten, wonach sie den Strafkläger lediglich durch den Urin in den Gang gezogen hätten, um ihn dort wieder aufzustellen, fest: «Nein. Das war ein spezifisches durch den Urinziehen.» (pag. 140). Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, wieso der Strafkläger, der trotz enger Platzverhältnisse im Warteraum zu Boden gebracht werden konnte, aus der Zelle herausgebracht wer-