_ begann dann so langsam mit aufwischen. Es jagte mir fast die Augen aus dem Kopf. Weil es Herrn A.________ wohl zu langsam ging, nahm ihn Herrn A.________ hinten am Hosenbund und mit der anderen Hand am T-Shirtrand hinten am Nacken und zog ihn bäuchlings durch den Urin. Es war ein unglaubliches Bild für mich» (pag. 120). Die Zeugin bestätigte zudem, dass der Beschuldigte 1 den Strafkläger zwei bis drei mal durch den Urin zog (pag. 121). In diesem Zusammenhang macht die Verteidigung geltend, der Strafkläger habe durch den Urin gezogen werden müssen, da er vor der Türe ausserhalb des Warteraums habe aufgestellt werden müssen. Die Zeugin habe die Situation falsch interpretiert.