Nach der Rückkehr der Zeugin kam es anschliessend zum Vorfall mit der Jacke des Strafklägers. Beweiswürdigend wird im Folgenden noch näher auf diesen Vorfall einzugehen sein. Bezüglich der nachfolgenden Geschehnisse während dieser ersten Phase ist ebenfalls vollumfänglich auf die folgenden Aussagen der Zeugin K.________ abzustellen: «Weil sich Herr E.________ immer noch weigerte drückte ihn Herr A.________ zu Boden. Herr C.________ war eher unterstützend dabei und Herr A.________ hat die meisten Tätigkeiten gemacht. Herr A.________ drückte Herrn E.________ am Nacken zu Boden und Herr E.________ ging dabei auf die Knie. Herr E.________ begann dann so langsam mit aufwischen.