26 hatte sich offensichtlich in einem aggressiven Zustand befunden. Es ist davon auszugehen, dass ein erfahrener Polizist in dieser Situation kaum ohne weiteres den Raum verlassen würde. Schwer verständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich der ansonsten äusserst renitente und provokative Strafkläger plötzlich ruhig verhalten haben soll, nachdem der Beschuldigte 1 lediglich dessen Faust ergriffen hatte. Auch die weitere Schilderung der Ereignisse durch den Beschuldigten 1 ist nicht logisch und inkonsistent.