Im Sinne eines Zwischenfazits zu den Aussagen der Parteien ist festzuhalten, dass einzig die Zeugin durchwegs glaubhafte Angaben macht, weswegen auf ihre Aussagen abzustellen ist. 10.6 Beweiswürdigung bezüglich der Anfangsphase Bezüglich der Frage, wie sich die Phase der Verhaftung des Strafklägers sowie dessen Verbringen auf den Polizeiposten gestaltete, kann vollumfänglich auf die