Der Beschuldigte 1 führte in dieser Hinsicht wie erwähnt mit gleichen bzw. ähnlichen Worten aus: «Wir mussten ihn aus der Zelle ziehen, damit wir weiterarbeiten konnten.» Und weiter: «Dies war eine neue Situation zuerst hatten wir das unanständige Benehmen und die Widerhandlungen gegen das BetmG und nun kam auch noch die Gewalt und Drohung gegen die Behörden und Beamten dazu.» (beides pag. 52). Insbesondere fällt auf, dass beide erklärten, der Strafkläger habe aus der Zelle gezogen werden müssen, um «weiterarbeiten» zu können.