Weiter fällt auf, dass die Aussagen des Beschuldigten 2 teils wörtlich mit denjenigen des Beschuldigten 1 übereinstimmen, was darauf hindeutet, dass sich der Beschuldigte anhand der ihm vorliegenden Einvernahmeprotokolle des Beschuldigten 1 auf seine eigene Einvernahme vorbereitet hatte. So führte er aus (Hervorhebungen durch Verfasserin): «Nach hinten hatten wir keinen Platz wegen der Zellenwand. Das war auch der Grund warum wir mit ihm raus mussten, damit wir mehr Platz haben zum Arbeiten und so konnten wir auch die ganze Situation beruhi-