Es fällt auf, dass sie sich eher zurückhaltender äusserte als anlässlich der ersten Befragung, was zeigt, dass sie ihre Kollegen keineswegs übermässig belasten wollte. Einzig in einem Punkt konnte die Zeugin anlässlich dieser Einvernahme ihre erstmaligen Angaben nicht mehr vollumfänglich bestätigen. Zwar bestätigte sie anfangs ihre Aussage, wonach es zwei zeitlich getrennte Vorfälle gegeben habe. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte 1 ausgesagt habe, dass es nur einen Vorfall gegeben habe, hielt sie dann jedoch fest, dass sie glaublich dazu nichts mehr sagen