_ wurde am 3. Juni 2014 erneut durch die Staatsanwaltschaft einvernommen. Anlässlich dieser Einvernahme erfolgte keine freie Erzählung mehr, der Zeugin wurden ihre früheren Aussagen jedoch vorgehalten, sie wurden (mit einer Ausnahme, siehe unten) durch sie bestätigt. Lediglich bezüglich der Frage, ob der Strafkläger nach einer Ambulanz gefragt habe, konnte sie keine gesicherten Angaben mehr machen (pag. 138). Weiter hat sie anlässlich dieser Einvernahme auch glaubhaft dargelegt, wieso sie in ihrem Bericht zum Stage im Bahnhof Bern nicht Bezug auf den Vorfall mit dem Strafkläger habe nehmen wollen.