17 Vermutung, welches Verhalten des Strafklägers für den Beschuldigten 1 ausschlaggebend gewesen sei, ersterem einen Tritt zu verpassen: «Herr A.________ hielt Herrn E.________ und sie waren Kopf an Kopf. Herr C.________ war ca. 1, 1- 5 Meter entfernt. Ich war vielleicht 5 Meter entfernt. Die Tücher flogen dann aus dem Warteraum. Diese Situation war dann für Herrn A.________ ausschlaggebend, dass er Herrn E.________ mit dem Knie einen Tritt in den Unterleib gab.