Auch anlässlich der Hauptverhandlung erwähnte der Strafkläger die Vorfälle im Zusammenhang mit dem Schubsen, Knietritt, durch den Urin ziehen und seinem Mantel einigermassen gleichbleibend. In vielen Punkten decken sich seine Aussagen jedoch nicht mehr mit früheren Angaben, insbesondere bezüglich der Rolle des Beschuldigten 2 sowie bezüglich der angeblichen Schläge durch die Polizisten. 10.1.4 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Strafkläger zwar die erwähnten Eckpunkte einigermassen gleichbleibend schilderte, hingegen in weiten Teilen widersprüchliche und nicht glaubhafte Angaben machte.