So fällt auf, dass er diese Übergriffe nicht detailliert schilderte. Das durch den Strafkläger wiedergegebene angebliche Gespräch zwischen ihm und dem einen Polizisten, wonach er diesem gesagt habe, er solle ihn nur schlagen, wirkt ebenfalls konstruiert (pag. 100). Bezüglich der Frage, welcher der beiden Polizisten ihn geschlagen haben soll, machte der Strafkläger widersprüchliche Angaben. So sagte er zuerst aus, der Polizist «M.________» habe nur zugeschaut. Später gab er jedoch (äusserst unpräzise) an, von «M.________» doch geschlagen worden zu sein (pag.