10. Würdigung der Aussagen 10.1 Würdigung der Aussagen des Strafklägers 10.1.1 Anlässlich der ersten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 7. April 2014 schilderte der Strafkläger im ersten Teil in freier Erzählung die Geschehnisse an sich schlüssig und nachvollziehbar. Er erwähnte, dass er durch die Polizisten, nachdem er sich geweigert hatte, den Urin aufzuwischen, geschubst, mit dem Knie in den Oberkörper geschlagen und mehrere Male durch den Urin gezogen wurde. Auch sei sein Mantel zum Aufwischen des Urins verwendet worden.