zu Boden brachte. Schliesslich hat als unbestritten zu gelten, dass der Strafkläger – als er erstmals entlassen werden sollte – über Schmerzen klagte, woraufhin er von den Beschuldigten eine Schmerztablette erhielt. Nachdem die Wirkung des Schmerzmittels abgewartet wurde, wurde der Strafkläger gegen 11.30 Uhr schliesslich aus der Polizeihaft entlassen.