13 7. Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Strafkläger am 1. Februar 2014 um ca. 09.00 Uhr im Bahnhof Bern durch die beiden Beschuldigten in Begleitung der Polizeipraktikantin K.________ (nachfolgend: Zeugin) einer Personenkontrolle unterzogen und auf die Bahnhofwache Bern verbracht wurde, wo er im Aussackungsraum untersucht und einer Urinprobe unterzogen wurde. Nachdem die Beschuldigten den Strafkläger im Anschluss daran in den Warteraum sperrten, erledigten sie die notwendigen Arbeiten.