- Unterlassung der Nothilfe, begangen durch Unterlassen der nötigen Hilfeleistung für den Strafkläger. Dem Beschuldigten 2 werden zusammengefasst folgende Vorwürfe gemacht: - Amtsmissbrauch, begangen durch Legen der Wildleder-Felljacke des Strafklägers in seinen Urin; - Amtsmissbrauch, begangen durch zu Boden Führen des Strafklägers mittels Kniestoss bzw. Unterstützung des Beschuldigten 1; - Amtsmissbrauch, begangen durch Ausnützen der 3-Stundenfrist anlässlich der polizeilichen Festnahme des Strafklägers.