, S. 6-10 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Kurz zusammengefasst werden dem Beschuldigten 1 folgende Vorwürfe gemacht: - Amtsmissbrauch, begangen durch zu Boden Drücken des Strafklägers; - Amtsmissbrauch, begangen durch mehrmaliges durch den Urin ziehen des Strafklägers; - Amtsmissbrauch, begangen durch zu Boden führen des Strafklägers mittels Kniestoss; - Amtsmissbrauch, begangen durch Ausnützen der 3-Stundenfrist anlässlich der polizeilichen Festnahme des Strafklägers; - Einfache Körperverletzung, begangen durch das Verpassen eines Kniestosses;