6. Vorbemerkungen Bezüglich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung sowie der gegen die Beschuldigten 1 und 2 bestehenden Vorwürfe gemäss Anklageschrift kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 546 ff., S. 6-10 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).