Amtsmissbrauchs, begangen am 01.02.2014 in Bern z.N. von E.________ durch Legen der Wildle- der-Felljacke in die Urinpfütze (1. Abschnitt der Anklageschrift). 2. Er sei zu verurteilen 2.1 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 100.00, der Vollzug sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben; 2.2 zu den auf den Schuldspruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer Gebühr von CHF 300.00 gemäss Art. 21 VKD).