1.3 der Unterlassung der Nothilfe, begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. E.________ gemäss Ziffer I.A.3. der Anklageschrift bzw. Ziffer A.I.3 des erstinstanzlichen Urteils. 2. A.________ sei angemessen zu bestrafen. 3. A.________ sei zu verurteilen 3.1 zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3.2 zu den erst- und oberinstanzlichen Parteikosten des Privatklägers gemäss Honorarnoten. 4. Die übrigen Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.