2. In Abänderung von Ziff. All des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ zudem freizusprechen von den Vorwürfen des mehrfachen Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. von E.________, durch zu Boden Drücken (1. Abschnitt der Anklageschrift) und mehrmaliges durch den Urin ziehen (2. Abschnitt der Anklageschrift); entsprechend sei von einer Bestrafung abzusehen; 3. In teilweiser Abänderung von Ziff. AI/Il des vorinstanzlichen Urteils seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen;