_ erfolgte formgültig mit Eingabe vom 12. Oktober 2015 (pag. 635). Innert der ebenfalls formund fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 21. Dezember 2015 erklärte der Beschuldigte 2 die Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils bezüglich des Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauch sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 671 ff.). Mit Berufungserklärung vom 24. Dezember 2015 focht der Beschuldigte 1 sämtliche Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauchs sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen an (pag. 677 ff.). Der Strafkläger liess das vorinstanzliche Urteil durch Fürsprecherin F.______