1. Es wird festgestellt, dass die Zivilklage implizit vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen wurde. 2. Die amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von E.________ durch Fürsprecherin F.________ wird wie folgt bestimmt (5/6 des gesamten Honorars):