von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich mehrfach begangen am 01.02.2014 in Bern, z.N. von E.________, durch: 1. Zu Boden Führen (2. Abschnitt der Anklageschrift); 2. Ausnützen der 3-Stundenfrist der polizeilichen Festnahme (3. Abschnitt der Anklageschrift); unter Ausrichtung einer in einer separaten Verfügung festzusetzenden Entschädigung an C.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung von 2/3 der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘800.00 und Auslagen von CHF 172.25, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘972.25, an den Kanton Bern.