14 12. Hypothetische Gesamtstrafe und Zusatzstrafe 12.1 Hypothetische Gesamtstrafe Es resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 75 Tagessätzen Geldstrafe. 12.2 Höhe der Zusatzstrafe Ausgehend hiervon ergibt sich unter Abzug der rechtskräftigen Grundstrafe eine Zusatzstrafe von 55 Tagessätzen Geldstrafe. 12.3 Tagessatzhöhe Hinsichtlich der Bemessung des Tagessatzes kann auf die Berechnung der Vorinstanz (pag. 165.1) verwiesen werden. Nachdem der Beschuldigte keine Aufwendungen für Krankenkasse und Wohnung hat (pag.