Unter diesem Aspekt erscheint eine zusätzliche Straferhöhung um 5 Tagessätze auf insgesamt 60 Tagessätze angezeigt. Fazit Täterkomponenten Zusammenfassend ist die angesichts des Tatverschuldens angemessene Strafe von 40 Strafeinheiten aufgrund der Vorbestrafung und des Verhaltens des Beschuldigten im Strafverfahren um 20 Strafeinheiten zu schärfen. 10.3 Fazit Strafmass und Strafart für die Urkundenfälschung Für die im vorliegenden Verfahren neu zu beurteilende Urkundenfälschung erscheint eine Einzelstrafe von 60 Strafeinheiten angemessen.