Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des nicht verheirateten, kinderlosen und pensionierten Beschuldigten ist – jedenfalls in Bezug auf eine Geldstrafe – mit der Vorinstanz als durchschnittlich zu qualifizieren. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Es trifft zu, dass der Beschuldigte den angeklagten Sachverhalt eingestanden hat. Allerdings verweigerte er noch bei der Polizei eine Aussage zu der ihm vorgeworfenen Urkundenfälschung und gab auch später nicht mehr zu, als ihm aufgrund der sichergestellten Dokumente und der Aussagen von D.________ ohnehin ohne weiteres nachgewiesen werden konnte.