Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Gemäss Strafregisterauszug vom 26. September 2016 (p. 250 f.) war er mit Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 29. Oktober 2010 wegen übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung und Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 20.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Am 19. Dezember 2011 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sodann wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer (unbedingten) Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00. Der im früheren Urteil gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen. Unter dem Aspekt des Vorlebens ist vorliegend nur die ältere der beiden erwähnten