Der Beschuldigte hätte seine Wohnungssuche ohne gefälschte Unterlagen starten und je nach Erfolg in der Folge die Hilfe des Staates (z.B. Sozialdienst) in Anspruch nehmen können. 10.1.3 Fazit Tatverschulden Insgesamt ist das Tatverschulden als leicht zu bewerten.