Anders formuliert entspricht die Zusatzstrafe der hypothetischen Gesamtstrafe nach Abzug der rechtskräftigen Grundstrafe. Besondere Umstände welche bei der Bemessung der hypothetischen Gesamtstrafe ein Überschreiten des ordentlichen Strafrahmens von mindestens 2 Tagessätzen Geldstrafe und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe rechtfertigen würden, liegen hier nicht vor. 10. Hypothetische Einsatzstrafe (Einzelstrafe) für die Urkundenfälschung 10.1 Tatkomponenten