diese bleibt in Art, Dauer und Vollzugsform unabänderlich. Die hypothetische Gesamtstrafe muss die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe für das schwerste Delikt (um mindestens eine Strafeinheit) überschreiten und darf andererseits nicht niedriger ausfallen als die höchste verwirkte Einzelstrafe.