Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass der Beschuldigte nicht mit Schädigungsabsicht handelte, nachdem er die vertraglich geschuldeten Mietzinse auch leistete. Wie das Regionalgericht aber ebenfalls zu Recht festhielt (E. III.1.3. letzter Absatz, pag. 202), ändert dies nichts daran, dass der Beschuldigte in der Absicht