Das inkriminierte Schreiben (pag. 56) ist als «Betreibungs-Register-Auszug» betitelt und hat u.a. folgenden Inhalt: «Betreibungsrechtliche Verfahren gegen Ihn wurden keine angestrengt! Es gab lediglich vor 2 Jahren ein eingeleitetes Verfahren wegen einer angeblichen Steuerschuld, welche aber eingestellt werden musste, da Herr A.________ über kein steuerpflichtiges Einkommen verfügt!»