Diese Einwände wiederholte der Beschuldigte in seiner Berufungserklärung. Entgegen den Erwägungen der Vorinstanz, welche eigenverantwortliches Handeln von ihm verlange, sei es Sache des Staates, für eine echte Rehabilitation, mithin dafür zu sorgen, dass die Opfer «nicht erneut/fortgesetzt schuldverdingt» würden (pag. 224 f.). 7.3 Würdigung durch die Kammer Es ist aufgrund der bei den Akten liegenden Dokumente (pag. 56 ff. ["Originale" in separatem Kuvert] und pag. 163) sowie den Aussagen von D.________ (pag. 146 f.) und C.________ (pag.