Er habe die Nummern nicht gefälscht, sondern kopiert und sei mit diesen herumgefahren. Auf die Anschlussfrage, weshalb er nicht einfach eine neue Nummer beantragt habe, meinte der Beschuldigte, er habe angesichts seiner Zahlungsausstände sowieso keine Aussicht auf neue Kontrollschilder gehabt. Er werde wieder Schilder kopieren (pag. 154 Z. 19 ff.). Es ist unbestritten und aufgrund der objektiven Beweismittel und den diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten erstellt, dass dieser die neu aufgefundenen Kopien in der Absicht hergestellt hat, damit am Strassenverkehr teilzunehmen, und dass er tatsächlich mit ge- bzw. verfälschten Kontrollschildern herumgefahren ist.