Weiter hatte er zu Protokoll gegeben, er verfüge über keine weiteren gefälschten Kontrollschilder mehr, er müsse nun wieder neue kopieren (Vorakten ST.2004.1182, polizeiliche Einvernahme vom 16. Juli 2004, Seite 3). Im vorliegenden Verfahren sagte der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Vorhalt der bei der Hausdurchsuchung aufgefundenen Kon-