und BS ________. Sie wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 31. Oktober 2014 wegen Verdachts auf Diebstahl und Urkundenfälschung (pag. 53) aus einem Schreibtisch am Domizil des Beschuldigten sichergestellt. Der Beschuldigte hatte im früheren Verfahren ausgesagt, die Originalschilder befänden sich im Wald vergraben. Weiter hatte er zu Protokoll gegeben, er verfüge über keine weiteren gefälschten Kontrollschilder mehr, er müsse nun wieder neue kopieren (Vorakten ST.2004.1182, polizeiliche Einvernahme vom 16. Juli 2004, Seite 3).