u.a. wegen Verfälschung der PW-Kontrollschilder AG ________ und BS ________, festgestellt unter neun Malen zwischen 2. April und 16. August 2004, zu einer Gefängnisstrafe von 60 Tagen verurteilt. Gemäss den beigezogenen Vorakten wurden die ge- bzw. verfälschten Kontrollschilder damals anlässlich von mehreren Polizeikontrollen direkt ab und aus den PWs des Beschuldigten sichergestellt. Bei den vorliegend zu beurteilenden Fälschungen bzw. Verfälschungen handelt es sich um Kopien derselben Kontrollschilder AG ________ und BS ________.