2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 27. August 2015 (Postaufgabe 28. August 2015) form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 171). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 1. Dezember 2015 (pag. 183 ff.) und wurde dem Beschuldigten am 5. Dezember 2015 zugestellt (pag. 221). Mit Eingabe vom 18. Dezember 2015 (Postaufgabe 28. Dezember 2015) reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 223 ff.). Daraus geht hervor, dass das Urteil des Regionalgerichts vollumfänglich angefochten wird.