Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 17.09.2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ der Widerhandlung gegen das Binnenschifffahrtsgesetz, begangen am 06.06.2015 auf dem Bielersee, Bojenfeld Strandbad Biel, durch Festmachen eines Motorschiffes an Schifffahrtszeichen, schuldig erklärt wurde. II. A.________ wird gestützt auf Ziff. I. hiervor sowie in Anwendung der Artikel 21 Satz 2, 47, 106 Abs. 1 - 3 StGB, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO, 40 Abs. 1 BSG, 9 Abs. 1 BSV verurteilt: