3 ca. 22.45 Uhr im Bielersee, Bojenfeld Strandbad Biel, Mole West, mit einem Tau an der gelben Fahrverbotsboje Nr. 4 vom Land her fest (vgl. dazu auch den polizeilichen Rapport vom 19.06.2015, pag. 2 f.); dabei war ihm die Strafbarkeit seines Tuns nicht bewusst, er hätte jedoch um die Strafbarkeit wissen müssen und können. 5. Grundlagen der Strafzumessungen Es wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz unter dem Titel IV.1. Allgemeines verweisen (vgl. pag. 40).