1.3 Meldepflicht A.________ wird die Auflage erteilt, sich jeweils am Dienstag jeder Woche zwischen 09:00 und 16:00 Uhr auf der Polizeihauptwache S.________ persönlich zu melden. Im Verhinderungsfall hat er der Polizeihauptwache S.________ am betreffenden Tag bis um 16:00 Uhr telefonische Mitteilung zu machen. 1.4. Eingrenzung A.________ wird weiterhin verboten, das Gebiet der Schweiz zu verlassen. 1.5 Pass- und Schriftensperre Die bestehende Pass- und Schriftensperre wird aufrechterhalten. Die beschlagnahmte türkische Identitätskarte Nr.________ bleibt beim Gericht.