1. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher Q.________ am 27.12.2011 mit Verfügung vom 17.01.2012 auf CHF 864.00 festgelegt und durch den Kanton Bern ausgerichtet wurde. A.________ hat dem Kanton Bern die an Fürsprecher Q.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher M.________ wird wie folgt bestimmt: