3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 74‘865.85. 69 4. Zu den auf sein Unterliegen entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Strafpunkt, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘400.00 (inkl. Kosten des Beschlusses vom 20.11.2015), ausmachend CHF 10‘400.00. III. 1. Die verbleibenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Strafpunkt von CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern.