Im Verhinderungsfall hat er der Polizeihauptwache S.________ am betreffenden Tag bis um 16:00 Uhr telefonische Mitteilung zu machen. 22.4 Eingrenzung Dem Beschuldigten wird weiterhin verboten, das Gebiet der Schweiz zu verlassen. 22.5 Pass- und Schriftensperre Die bestehende Pass- und Schriftensperre wird aufrechterhalten. Die beschlagnahmte türkische Identitätskarte Nr.________ bleibt beim Gericht. 22.6 Dauer und Begründung der Ersatzmassnahmen Die Ersatzmassnahme „Kontaktsperre“ (Ziff. V.22.1) gilt bis zum Antritt der Freiheitsstrafe oder dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist an das Bundesgericht.