Laufenburg, begangen am 20. April 2014. Sanktioniert wurde dieses Vergehen mit 30 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 90.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 1‘000.00 bzw. 12 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, mithin also mit 42 Strafeinheiten. Beim Angriff handelt es sich um das schwerere Delikt, sodass die 120 Tagessätze Geldstrafe mit der Strafe für die Verkehrsregelverletzung zu asperieren sind. Die Kammer erachtet hierfür eine Asperation im Umfang von zwei Dritteln als angemessen, sodass die Einsatzstrafe um 28 Strafeinheiten zu erhöhen ist. Dies ergibt eine Gesamtstrafe von 148 Strafeinheiten.